AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 - Geltungsbereich 

§ 2 - Grundlage des Auftrages 

§ 3 - Auftragsabwicklung 

§ 4 - Schweigepflicht 

§ 5 - Eigentumsvorbehalt / Urheberschutz 

§ 6 - Auftraggeberpflichten 

§ 7 - Vergütung 

§ 8 - Haftung 

§ 9 - Anschrift 

§ 10 - Datenschutz 

§ 11 - Kündigung 

§ 12 - Schlussbestimmungen 

 


 § 1 - Geltungsbereich 

 

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Pfeifer Immobilienbewertung und ihren Auftraggebern in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Fassung.

 

  1. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur, sofern in dem Auftragsschreiben keine individuellen vertraglichen Vereinbarungen getroffen wurden. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, Pfeifer Immobilienbewertung hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. 

 

  

§ 2 - Grundlage des Auftrages 

 

  1. Die Grundlage jedes Auftrages ist ausschließlich die in dem Auftrag/Angebot für Immobilienbewertung der Pfeifer Immobilienbewertung schriftlich festgelegten Vereinbarungen. 

 

  1. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gültigkeit übersendeter Angebote 30 Tage ab dem Tag der Ausstellung. 

 

 

§ 3 - Auftragsabwicklung 

 

  1. Der Auftrag ist unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. 

 

  1. Einen bestimmten Erfolg, insbesondere ein vom Auftraggeber gewünschtes Ergebnis, kann die Pfeifer Immobilienbewertung nur im Rahmen objektiver und unparteiischer Anwendung ihrer Sachkunde gewährleisten.

 

  1. Die Gutachten bzw. die Auftragsabwicklungen werden von Mitarbeitern der Pfeifer Immobilienbewertung durchgeführt. Die Berechnung des Verkehrswertes obliegt ausschließlich dem Gutachter. 

 

  1. Die Pfeifer Immobilienbewertung wird vom Auftraggeber ermächtigt, die für die Erstattung des Bewertungen erforderlichen Auskünfte - insbesondere bei Behörden - einzuholen. Hierfür hat der Auftraggeber der Pfeifer Immobilienbewertung eine Vollmacht zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Der Auftraggeber teilt der Pfeifer Immobilienbewertung die ihm bekannten nicht eingetragenen Lasten und Rechte, Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten sowie Bodenverunreinigungen (insbesondere „Altlasten“ bzw. „Altlastenverdacht“) mit. Alle benötigten Unterlagen werden in einer Checkliste dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

 

  1. Die Pfeifer Immobilienbewertung geht bei der Gutachtenerstellung davon aus, daß die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen, die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. 

 

  1. Die vom Auftraggeber nicht mitgeteilten nicht offensichtlichen Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt. 

 

  1. Sofern nicht besonders beauftragt werden von der Pfeifer Immobilienbewertung keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt

 

 

§ 4 - Schweigepflicht 

 

  1. Die Pfeifer Immobilienbewertung unterliegt gemäß § 203Abs. 2 Nr. 5 StGB einer strafbewerten Schweigepflicht. Dementsprechend ist es ihr auch vertraglich untersagt, die Bewertungen selbst oder Tatsachen oder Unterlagen, die ihr im Rahmen ihrer gutachterlichen Tätigkeit bzw. Beauftragung anvertraut worden oder sonst bekannt geworden sind, unbefugt zu offenbaren oder weiterzugeben. Diese Verschwiegenheitspflicht umfaßt alle nicht offenkundigen Tatsachen und gilt über die Dauer des Auftragsverhältnisses hinaus. Sie gilt auch für alle Personen, denen sich die Pfeifer Immobilienbewertung zur Erfüllung des Auftrags bedient. Die Verschwiegenheitspflicht endet dort, wo die Pfeifer Immobilienbewertung gesetzlich zur Offenbarung verpflichtet ist. 

 

  1. Der Auftraggeber kann die Pfeifer Immobilienbewertung ganz oder teilweise von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit entbinden.

 

    

§ 5 - Eigentumsvorbehalt / Urheberschutz 

 

  1. Bis zur vollständigen Begleichung des Honorars verbleibt das gelieferte Gutachten im alleinigen Eigentum von Pfeifer Immobilienbewertung. 

 

  1. Bei den von der Pfeifer Immobilienbewertung erbrachten Leistungen verbleibt das Urheberrecht, soweit sie urheberrechtsfähig sind, bei ihr. Entsprechend darf der Auftraggeber die beauftragte Bewertung/Gutachten etc. nur für den Zweck verwenden für den es vereinbart wurde. Anderweitige Verwendungen sowie die Weitergabe des Gutachtens an Dritte ist nur nach gesonderter schriftlicher Genehmigung durch die Pfeifer Immobilienbewertung gestattet. 

 

§ 6 - Auftraggeberpflichten 

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Pfeifer Immobilienbewertung sämtliche für die Erbringung der beauftragten Leistung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte kostenlos und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Siehe hierzu §3 - Auftragsabwicklung. 

 

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich der Pfeifer Immobilienbewertung uneingeschränkten Zutritt zu den betreffenden Objekten zu geben. 

 

 

§ 7 - Vergütung 

 

  1. Die Preise für unsere Leistungen/Dienstleistungen sind in der jeweiligen Produktbeschreibung / Preisverzeichnis aufgeführt.

 

  1. Sie erhalten nach Ausfertigung des Gutachtens eine Rechnung über die jeweils vereinbarte Vergütung. Der Rechnungsbetrag ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig und binnen 14 Tagen an uns zu zahlen, soweit dies in der Rechnung nicht anders aufgeführt ist.

 

§ 8 - Haftung  

 

  1. Die Bewertung ist nur für den Auftraggeber und dessen Beauftragungszweck bestimmt. 

 

  1. Die Weitergabe der Bewertung an Dritte darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung der Pfeifer Immobilienbewertung erfolgen. 

 

  1. Die Pfeifer Immobilienbewertung haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur dann, wenn diese durch ein mangelhaftes Gutachten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist. Alle darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden, die durch eine mangelhafte Nacherfüllung entstehen. Die Rechte des Auftraggebers auf Nacherfüllung werden hiervon nicht berührt. 

 

  1. Mängel sind nach Feststellung der Pfeifer Immobilienbewertung unverzüglich, spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bewertung anzuzeigen.

 

  1. Alle Schadenersatzansprüche verjähren nach 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Eingang des Gutachtens beim Auftraggeber. 

 

  1. Hat Auftraggeber seinen Firmen-/Geschäftssitz im Ausland, gilt deutsches Recht. 

 

 

§ 9 - Anschrift 

 

Geschäftsadresse: 

Pfeifer Immobilienbewertung 

Salomonstraße 13 

04103 Leipzig 

 

 

§ 10 - Datenschutz 

 

  1. Pfeifer Immobilienbewertung verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen und die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Die vom Kunden erhaltenen Daten werden nur zur Vertragsabwicklung erhoben, verarbeitet und genutzt.

 

  1. Einbehalten werden hierbei folgende Daten: Name, Vorname, Anschrift, E-Mailadresse, Telefonnummer.

 

  1. Die Daten können nur von berechtigten Personen eingesehen und bearbeitet werden. 

 

  1. Sollten weitere Daten benötigt werden, braucht es dafür separat wieder die Zustimmung des Nutzers. 

 

  1. Alle Personen haben das Recht die gespeicherten personenbezogenen Daten löschen zu lassen. Hierfür genügt eine E-Mail an [email protected].

 

§ 11 - Kündigung 

 

  1. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Auftraggeber und Pfeifer Immobilienbewertung können den Auftrag jedoch jederzeit aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 

 

  1. Wichtige Gründe für den Auftraggeber sind insbesondere: Verstoß der Pfeifer Immobilienbewertung gegen die Pflicht zur objektiven und unparteiischen Gutachtenerstellung. 

 

  1. Wichtige Gründe für den Sachverständigen sind insbesondere: Verweigerung einer notwendigen Mitwirkung des Auftraggebers, unzulässige Einwirkung des Auftraggebers auf den Sachverständigen, Schuldverzug oder Vermögensausfall des Auftraggebers.

 

  1. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Auftraggebers entsteht kein Honoraranspruch des Sachverständigen. 

 

  1. Bei berechtigter außerordentlicher Kündigung des Sachverständigen behält dieser seinen Honoraranspruch, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. 

 

§ 12 - Schlussbestimmungen 

 

  1. Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grunde unwirksam sein oder zukünftig unwirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt.