Leipzig, Blick auf den Messetower

FAQ

Was versteht man unter einem Wertgutachten?

§194 BauGB: Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.

 

Ein Verkehrswertgutachten erläutert ausführlich und detailliert alle wertbestimmenden Faktoren Ihrer Immobilie / Grundstück und bestimmt deren aktuellen Marktwert.  


Wo ist Pfeifer Immobilenbewertung tätig?

Pfeifer Immobilienbewertung unterstützt seine Partner im Großraum Halle / Leipzig. 

Städte in der Region sind unter Anderem: Aschersleben, Bad Düben, Bad Lausick, Bernburg, Bitterfeld-Wolfen, Böhlen, Borna, Brandis, Colditz, Delitzsch, Eilenburg, Eisleben, Freyburg, Frohburg, Geithain, Grimma, Groitzsch, Hettstedt,  Kitzscher, Markkleeberg, Markranstädt, Mansfeld, Merseburg, Naumburg, Naunhof, Pegau, Regis-Breitingen, Rötha, Sandersdorf Brehna, Schkeuditz, Taucha, Trebsen, Wurzen, Zwenkau


Wie sieht der Ablauf aus?

  1. Kontaktaufnahme und Vorbesprechung: Vor der Beauftragung definieren wir gemeinsam den genauen Sachverhalt (Bewertungsanlass, Objektart, vorhandene Unterlagen, benötigte Unterlagen).                                                                                                                                                           
  2. Angebotserstellung: Auf Grundlage ihrer Angaben aus dem Erstgespräch erstellen wir individuelles Angebot.                                                                                                                                          
  3. Beauftragung: Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, dann unterzeichnen Sie den Auftrag und senden uns diesen inklusive der benötigten Unterlagen zu. Gerne unterstützen wir Sie auch beim Einholen aller benötigten Unterlagen.                                                                                                                                                                                   
  4. Terminabstimmung: Nach Erhalt des Auftrages stimmen wir mit Ihnen einen Ortstermin mit Innen- und Außenbesichtigung ab.                                                                                                                                                                                  
  5. Objektbesichtigung: Am Tag der Objektbesichtigung besichtigen wir ihre Immobilie / Grundstück und begutachten alle wertbeeinflussenden Kriterien, die den Verkehrswert bestimmen.                                                                                                                                                                        
  6. Gutachtenerstellung: Sobald dem Gutachter alle wertrelevanten Unterlagen und die Objektbesichtigung stattgefunden hat, erfolgt die sachkundige Verkehrswertermittlung.                                                                                                     
  7. Versand uns Rechnungsstellung: Nach Fertigstellung des Gutachtens übersenden wir Ihnen dieses in zwei Ausfertigungen. In der Regel dauert dies zwischen 2 - 4 Wochen nach dem Tag der Objektbesichtigung.                                                                                                 
  8. Nachgespräch: Sollten zum Gutachten noch Fragen offen sein, stehen wir Ihnen gerne für ein Nachgespräch zur Verfügung.


Checkliste zur Bewertung einer Wohnung

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen und Informationen nach Beauftragung in Kopie bereitzuhalten:

  • Grundbuchauszug (+ ggf. Auszug aus der Grundbuchakte, wenn Rechte vorhanden sind)
  • Auskunft Baulastenverzeichnis
  • Teilungserklärung
  • Auskunft Erschließungsbeiträge und sonstige öffentlich-rechtliche Beiträge
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Auskunft Bodenrichtwertkarte
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauunterlagen, Baupläne, Grundrisse und Schnitte
  • Baubeschreibung 
  • Flächenaufstellung (Brutto-Grundfläche, Geschossflächen, Wohn- und Nutzflächen)
  • Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes und der Wohnung in den letzten 25 Jahren (Jahr & Gewerk)
  • Bei älteren Gebäuden: Angabe über  Kernsanierung ( Jahr & Gewerke) 
  • Energieausweis
  • Angaben zum Denkmalschutz 
  • Angaben zur Höhe der Miete (falls zutreffend)
  • Angaben zum Hausgeld und zur Höhe der Instandhaltungsrücklagen
  • gegebenenfalls Vorgutachten


Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einholung relevanter Unterlagen. Hierfür benötigen wir: 

  • Vollmacht für den Sachverständigen die notwendigen Unterlagen bei den Beteiligten, Behörden, Institutionen einzuholen.

 


Checkliste zur Bewertung eines Hauses

Wir bitten Sie, folgende Unterlagen und Informationen nach Beauftragung in Kopie bereitzuhalten:

  • Grundbuchauszug (+ ggf. Auszug aus der Grundbuchakte, wenn Rechte vorhanden sind)
  • Auskunft Baulastenverzeichnis
  • Auskunft Erschließungsbeträge und sonstige öffentlich-rechtliche Beiträge
  • Amtlicher Katasterplan (Liegenschaftskarte)
  • Auskunft Bodenrichtwertkarte 
  • Baujahr des Gebäudes
  • Bauunterlagen, Baupläne, Grundrisse und Schnitte
  • Baugenehmigung 
  • Baubeschreibung 
  • Flächenaufstellung (Brutto-Grundfläche, Geschossflächen, Wohn- und Nutzflächen)
  • Baugrunduntersuchung
  • Mietaufstellung nebst Mietverträgen
  • Angabe zu den Modernisierungen des Gebäudes und der Wohnung in den letzten 25 Jahren (Jahr & Gewerk) 
  • Bei älteren Gebäuden: Angabe über  Kernsanierung ( Jahr & Gewerke) 
  • Energieausweis
  • Angaben zum Denkmalschutz 
  • gegebenenfalls Vorgutachten
  • gegebenenfalls Erbbauverträge


Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Einholung relevanter Unterlagen. Hierfür benötigen wir: 

  • Vollmacht für den Sachverständigen die notwendigen Unterlagen bei den Beteiligten, Behörden, Institutionen einzuholen.



Wie kann ich meine Immobilie schätzen lassen ?

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Hiermit möchten wir Ihnen davon abraten, eine Immobilie eigenständig mit Tools wie "In 3 Minuten zum Immobilienwert" bewerten zu lassen. Denn für eine detaillierte Immobilienbewertung sind weitaus mehr Informationen nötig als Art der Immobilie, Standort, Baujahr, Wohnfläche, Grundstücksfläche.

Greifen Sie lieber auf professionelle Unterstützung zurück und ziehen einen Immobiliengutachter hinzu. Hierbei unterstützen wir Sie gerne. 

Wie wird der Verkehrswert berechnet ?  

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Der Verkehrswert einer Immobilie gibt an, wie viel diese, gemessen an den aktuell gültigen Marktverhältnissen, wert ist.

Gemäß der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sind zur Ermittlung des Verkehrswertes drei verschiedene Verfahren zulässig.

1. Das Sachwertverfahren
2. Das Ertragswertverfahren
3. Das Vergleichswertverfahren

Wie funktioniert das Sachwertverfahren ?

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Das Sachwertverfahren wird bei der Bestimmung des Verkehrswertes von bebauten Grundstücken angewandt, bei denen die Eigennutzung im Vordergrund steht.

Beispiel: Das selbst genutzte Einfamilienhaus.

Zur Bestimmung des Grundstückswertes wird hierbei der Gebäudesachwert ermittelt und mit dem Bodenwert des Grundstücks addiert. Wichtig hierbei ist, dass der Immobiliengutachter alterswertgeminderte Herstellungskosten des Gebäudes sowie eine regionale Marktanpassung berücksichtigt. 

Wie funktioniert das Ertragswertverfahren ?

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Das Ertragswertverfahren wird bei der Bestimmung des Verkehrswertes von bebauten Grundstücken angewandt, bei denen die Renditenutzung im Vordergrund steht.

Beispiel: Die vermietete Eigentumswohnung.

Der Grundstückswert wird hierbei aus den Mieteinnahmen der Immobilie abgeleitet.
Zur Bestimmung wird hierbei der Gebäudeertragswert ermittelt und mit dem Bodenwert des Grundstücks addiert. Wichtig hierbei ist die Ermittlung des Liegenschaftszinssatzes, der Restnutzungsdauer. sowie der Bewirtschaftungskosten. 

Wie funktioniert das Vergleichswertverfahren ?

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Das Vergleichswertverfahren wird üblicherweise bei der Bestimmung des Verkehrswertes von unbebauten Grundstücken angewandt. Es kann jedoch auch bei der Bestimmung des Verkehrswertes von bebauten Grundstücken angewandt werden. Dabei basiert der Wert wesentlich auf den Kaufpreisen anderer Immobilien und Grundstücke in der Gegend mit ähnlichen Eigenschaften.

Was versteht man unter dem Bodenrichtwert ?

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Der Bodenrichtwert ist ein Durchschnittswert des Bodens pro Quadratmeter für Grundstücke in einer bestimmten Richtwertzone. Er wird zur Ermittlung des Bodenwerts berücksichtigt. 

Wie ermittelt sich der Bodenwert? 

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Der Bodenwert eines Grundstücks ergibt sich aus der Multiplikation des Bodenrichtwertes mit der Grundstücksgröße.

Was kostet ein Immobiliengutachten in Leipzig ?

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Die Kosten für ein Immobiliengutachten sind in der Regel sehr individuell und abhängig von den Eigenschaften des Grundstücks bzw. der Immobilie. Einen ersten groben Überblick finden Sie hier.

Wann ist eine Immobilienbewertung sinnvoll ?

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Die Anlässe für eine Immobilienbewertung sind vielfältig.


  • Wertermittlung als Grundlage für den Erwerb / Verkauf einer Immobilie / Grundstück
  • Wertermittlung im Rahmen einer Scheidung / Erbschaft
  • Wertermittlung als Grundlage für die Gebäudeversicherung
  • Wertermittlung für steuerliche Aspekte
  • Wertermittlung zur allgemeinen Vermögensfeststellung


Als freier Immobiliengutachten unterstützen wir Sie gerne bei den oben genannten Anlässen. Ausgenommen sind die Wertermittlung im Rahmen einer Scheidung, Erbschaft und für steuerliche Aspekte.

Welche Unterlagen benötigt der Gutachter für die Immobilienbewertung?

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Für eine erfolgreiche Durchführung von Immobilienbewertungen sind eine Vielzahl von Unterlagen nötig. Hierzu gehören unter Anderem:  

  • Liegenschaftskarte 
  • Grundbuchauszug
  • Auskunft Baulastenverzeichnis
  • Auskunft Altlastenkataster
  • Auskunft Teilungserklärung
  • Auskunft Denkmalliste
  • Auskunft Bebauungsplan
  • Auskunft Flächennutzungsplan
  • Auskunft Erschließungsbeiträge
  • Erbbaurechtsvertag
  • Liegenschaftszinssatz
  • Sachwertfaktor
  • Energieausweis
  • Wohnflächenberechnung
  • ...

Gerne unterstützen wir Sie bei der Einholung aller erforderlichen unterlagen. 

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